Physiotherapie am Obersee
Sabinensteig 14, 13053 Berlin
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030/9816537

Ausfallentschädigung

  • Nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine können wir Ihnen mit einer Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach den mit Ihrer Krankenkasse für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätze. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesem Falle angerechnet.
  • Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
  • Kürzung der Behandlungszeit oder Verspätungen aus privaten Gründen durch Sie begründen keine Nachleistungspflicht durch uns
  • Wird durch uns ein Termin abgesagt, erhalten Sie einen entsprechenden Ersatztermin

Fälligkeit oder Vergütung

Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit und über 18 Jahre sind, sind Leistungen der Physiotherapie bei der GKV mit 10% zuzahlungspflichtig. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10 € pro Rezept an (§ 32 SGB V und § 61 SGB V). Diese Rezeptgebühren sind spätestens zur letzten Behandlung fällig. Sollten sie zuzahlungsbefreit sein, weisen Sie uns das bitte nach. Versicherte der PK erhalten von uns nach Abschluss der Behandlungen eine Rechnung, die Sie bitte innerhalb der gültigen Frist begleichen.

Dokumentation

Als Physiotherapeuten sind wir gesetzlich zur Dokumentation, u.a. der therapeutischen Maßnahmen, in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Physiotherapie am Obersee. Wir können allerdings von Dritten (Arzt, Krankenkasse) um Einsicht gebeten werden. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation in unserer Praxis und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

Datenschutz und Datenübermittlung

Ihre Daten werden von uns datenschutzrechtlich verwaltet. Alle Informationen, die Sie uns Physiotherapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen und Beratung mit Ihnen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sie erklären sich einverstanden, dass unsere Abrechnung über eine externe Abrechnungsstelle der Firma Optica erfolgt.